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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2003 - L 15 AL 12/01   

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https://dejure.org/2003,25230
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2003 - L 15 AL 12/01 (https://dejure.org/2003,25230)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.08.2003 - L 15 AL 12/01 (https://dejure.org/2003,25230)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. August 2003 - L 15 AL 12/01 (https://dejure.org/2003,25230)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Fiktion der objektiven Verfügbarkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2003 - L 15 AL 12/01
    Die Nahtlosigkeitsregelung des § 105a AFG verbiete der Beklagten die Verneinung der objektiven Verfügbarkeit wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit (BSG vom 9.9.1999 - B 11 AL 13/99 R -).

    Die zu diesem Zeitpunkt vorliegende negative Feststellung des Rentenversicherungsträgers schränkt den Anwendungsbereich des § 105a AFG nicht ein und beendet die Sperrwirkung nicht (vgl. BSG vom 9.9.1999, SozR 3-4100 § 105a Nr. 7).

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2003 - L 15 AL 12/01
    Der Sozialhilfeträger war nicht gemäß § 75 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) notwendig beizuladen, da es bei den Erstattungsansprüchen gemäß §§ 102 ff. Sozialgesetzbuch 10. Buch - Verwaltungsverfahren - (SGB X) nicht um den selben Streitgegenstand wie beim Leistungsantrag des Klägers, sondern um einen eigenständigen Anspruch geht (vgl. BSGE 61, 66; BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 7).
  • BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 96/97 R

    Arbeitslosengeld - Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses - Aussetzzeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2003 - L 15 AL 12/01
    Zwar bestand das Arbeitsverhältnis zu der Firma I. fort, nicht jedoch das Beschäftigungsverhältnis, da der Kläger aufgrund der langfristigen Krankheit nach Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug von dem Arbeitgeber auf Dauer weder beschäftigt noch bezahlt wurde und er durch das Stellen des Antrags auf Alg deutlich gemacht hat, dass er das Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht mehr anerkennt und damit die das Beschäftigungsverhältnis prägende persönliche Abhängigkeit des Beschäftigten entfällt (BSG vom 10.9.1998, SozR 3-4100 § 101 Nr. 9, vgl. auch die von der Beklagten Bl. 163 der Leistungsakte niedergelegte Auffassung).
  • BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 9/90

    Notwendige Beiladung des Sozialhilfeträgers im Leistungsstreit, Verfügbarkeit bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2003 - L 15 AL 12/01
    Der Sozialhilfeträger war nicht gemäß § 75 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) notwendig beizuladen, da es bei den Erstattungsansprüchen gemäß §§ 102 ff. Sozialgesetzbuch 10. Buch - Verwaltungsverfahren - (SGB X) nicht um den selben Streitgegenstand wie beim Leistungsantrag des Klägers, sondern um einen eigenständigen Anspruch geht (vgl. BSGE 61, 66; BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 7).
  • BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 46/90

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen Altersruhegeld - Ruhen des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2003 - L 15 AL 12/01
    Im Hinblick darauf ist eine Verpflichtung der Beklagten zur Entscheidung über die Bewilligung von Alg - auch soweit kein Zahlbetrag resultiert - unumgänglich (vgl. BSG vom 31.10.1991 - 7 RAr 46/90 -, für den umgekehrten Fall einer trotz Erfüllungsfiktion des § 107 AFG erfolgten Aufhebung einer Alg-Bewilligung im Hinblick auf Auswirkungen auf Krankenversicherungsbeiträge).
  • SG Osnabrück, 29.09.2006 - S 20 AL 52/01
    Dies folgt daraus, dass die rechtmäßige Gewährung von Arbeitslosengeld Folgewirkun-gen für andere Sozialleistungen haben kann (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. August 2003, Az.: L 15 AL 12/01).
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